Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) / Krankenkassen
Orientierung an §20 SGB V (Prävention)
Die Ausbildungen orientieren sich an den Kriterien des §20 SGB V und den Richtlinien der Krankenkassen. Die Stundenzuordnung der 300H-Module erfolgt gemäß den ZPP-relevanten Ausbildungsbereichen.
Die Möglichkeit, Präventionskurse anzubieten, setzt eine entsprechende Grundqualifikation voraus; die Anerkennung erfolgt individuell durch die ZPP.
- Organisation
- Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) / Krankenkassen
- Gültigkeit
- laufend
- Weitere Informationen
- https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
- Gilt für
- 200H Yogalehrer*innen-Ausbildung (AYA zertifiziert)
300H Yogalehrer*innen-Aufbauausbildung
Pilates Basic-Ausbildung 40H
