Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) / Krankenkassen

Orientierung an §20 SGB V (Prävention)

Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) / Krankenkassen

Die Ausbildungen orientieren sich an den Kriterien des §20 SGB V und den Richtlinien der Krankenkassen. Die Stundenzuordnung der 300H-Module erfolgt gemäß den ZPP-relevanten Ausbildungsbereichen.

Organisation

Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) / Krankenkassen

Gültigkeit

laufend

Hinweise

Die Möglichkeit, Präventionskurse anzubieten, setzt eine entsprechende Grundqualifikation voraus; die Anerkennung erfolgt individuell durch die ZPP.

Weitere Informationen

https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Die Möglichkeit, Präventionskurse anzubieten, setzt eine entsprechende Grundqualifikation voraus; die Anerkennung erfolgt individuell durch die ZPP.

Organisation
Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) / Krankenkassen
Gültigkeit
laufend
Weitere Informationen
https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
Gilt für
200H Yogalehrer*innen-Ausbildung (AYA zertifiziert)
300H Yogalehrer*innen-Aufbauausbildung
ENA-CORE (c) Pilates Basic-Ausbildung 40H

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