Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) / Krankenkassen

Orientierung an §20 SGB V (Prävention)

Die Ausbildungen orientieren sich an den Kriterien des §20 SGB V und den Richtlinien der Krankenkassen. Die Stundenzuordnung der 300H-Module erfolgt gemäß den ZPP-relevanten Ausbildungsbereichen.

Die Möglichkeit, Präventionskurse anzubieten, setzt eine entsprechende Grundqualifikation voraus; die Anerkennung erfolgt individuell durch die ZPP.

Organisation
Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) / Krankenkassen
Gültigkeit
laufend
Weitere Informationen
https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
Gilt für
200H Yogalehrer*innen-Ausbildung (AYA zertifiziert)
300H Yogalehrer*innen-Aufbauausbildung
Pilates Basic-Ausbildung 40H

← Alle Zertifikate & Anerkennungen