AOK
Krankenkassen Anerkennung der 500H-Ausbildung
ZPP
Die 500-Stunden-Yogalehrer-Ausbildung ist anerkannt und für Präventionskurse nach §20 SGB V zugelassen.
Organisation
ZPP
Gültigkeit
laufend
[BITTE PRÜFEN: Nachweis der AOK-Anerkennung hinterlegen, bevor dieser Eintrag veröffentlicht wird]
- Organisation
- AOK
- Gültigkeit
- laufend
- Gilt für
- 300H Yogalehrer*innen-Aufbauausbildung
500H Yogalehrer*innen-Ausbildung
