AOK

Krankenkassen Anerkennung der 500H-Ausbildung

ZPP

Die 500-Stunden-Yogalehrer-Ausbildung ist anerkannt und für Präventionskurse nach §20 SGB V zugelassen.

Organisation

ZPP

Gültigkeit

laufend

[BITTE PRÜFEN: Nachweis der AOK-Anerkennung hinterlegen, bevor dieser Eintrag veröffentlicht wird]

Organisation
AOK
Gültigkeit
laufend
Gilt für
300H Yogalehrer*innen-Aufbauausbildung
500H Yogalehrer*innen-Ausbildung

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